Gewässerausbau - Dietenbachaue

Pressemitteilung, Plan B e.V., Freiburg i. Br., 11.02.2022

VGH: Aue-Bäume am Dietenbach dürfen gefällt werden

Eil-Anträge gegen Baumfällungen abgelehnt

Stadt kann ab Montag am Dietenbach die Bäume beseitigen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat den Eil-Antrag der Umweltvereinigung Plan B e.V. (siehe BZ vom 7. Februar) abgelehnt. Die Stadt Freiburg kann nun die naturschutzrechtlich geschützten Bäume beseitigen und zwei Erddämme mit je einem Kilometer Länge in der Dietenbach-Niederung bauen.

Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren nichts dagegen, wenn die Stadt Freiburg in einer eiszeitlichen Flutmulde einen Stadtteil mit 16.000 Menschen baut, obwohl diese Flutmulde bei einem extremem Hochwasser-Flutereignisse die Wassermassen aus den Schwarzwaldtälern ins Rheintal speichern und abführen soll. Das Gebiet bleibt auch künftig ein Hochwasser-Risikogebiet.

Die Klimaveränderungen, die wir heute beobachten, sind nicht das Ergebnis aktueller Emissionen: Sie sind ein Erbe der Vergangenheit. Über den Klimaschutz hinaus müssen wir uns daher auch mit dem Schutz vor den Folgen des Klimawandels beschäftigen. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Hagel bedrohen in zunehmender Weise Hab und Gut, sowie die Gesundheit. Deshalb müssen heute präventive Maßnahmen mit Blick auf aktuelle und künftige Ereignisse ergriffen werden. Gerade nach den extremen Wetterereignissen, wie geschehen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, sollte uns verdeutlichen, daß wir die Klimafolgenanpassung ernst nehmen müssen, denn der Südwesten und die Schwarzwaldregionen werden in Zukunft besonders stark von diesen Ereignissen betroffen sein.

Was bisher wenig bekannt ist: Freiburg hat bundesweit nach Wuppertal die meisten Gebäude, die bei unwetterartigem Regen hoch gefährdet sind. Das ergibt sich aus einer Untersuchung zum Thema Starkregen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) im vergangenen Jahr herausgegeben haben, bei der die 50 einwohnerstärksten Städte in Deutschland untersucht wurden.

Der VGH Mannheim hat den Wohnbedarf als sehr wichtig angesehen. Es sei zulässig, dass die Stadt den Wohnbedarf so hoch bewertet, so der VGH.

Dazu Ralf Schmidt, der Vorsitzende von Plan B: „Damit ist klar, dass die Bäume weg kommen und die geschützten Tiere und Pflanzen in der Bachaue keinen Platz mehr haben werden. Dass die Stadt den Wohnbedarf für unsere nachfolgenden Generationen in einem Hochwasser-Risikogebiet decken will, das müssen der Oberbürgermeister und der Gemeinderat verantworten.“

Die Entscheidung des VGH erfolgte im Eil-Verfahren. Das Hauptverfahren in Sachen Gewässerausbau ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings bringt das für die Aue-Bäume nichts mehr. Die werden ab Montag abgesägt und sind dann für immer weg.

 

Ralf Schmidt, Vorsitzender 

www.plan-b-freiburg.net

 

info@plan-b-freiburg.net

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Pressemitteilung, Plan B e.V., 11.02.2022
VGH: Aue-Bäume am Dietenbach dürfen gefällt werden
Eil-Anträge gegen Baumfällungen abgelehnt
Stadt kann ab Montag am Dietenbach die Bäume beseitigen
Pressemitteilung, Plan B e.V. - 11.02.20
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Einzelbäume Dietenbach
1 Anlage 12-1 Einzelbäume Bach.pdf
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Gericht lehnt Eilantrag ab, Bericht der Badischen Zeitung, 12.02.2022
VGH-Eilantrag abgelehnt (BZ 12.2.22).pdf
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Pressemitteilung, Plan B e.V., 03.02.2022 - Gericht soll Baumfällungen stoppen

Eilantrag beim VGH Mannheim gegen Fällung von Aue-Bäumen am Dietenbach

Klägerin ist Plan B e.V., eine regional tätige und anerkannte Umweltvereinigung aus

Freiburg i. Br.

 

Im Zuge des Klimawandels scheinen extreme Wetterereignisse wie im Ahrtal immer häufiger

aufzutreten. Hierbei handelt es sich um kurzzeitige, gravierende Abweichungen vom

durchschnittlichen Wetter in einer Region. Durch die Heftigkeit, mit der sich Starkniederschläge,

Überschwemmungen, Stürme, starker Schneefall oder lange Dürre- und Hitzeperioden ereignen,

sind sie häufig mit immensen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden und mit großen

Belastungen für die Ökosysteme verbunden.

 

In den vergangenen Jahren häuften sich die Hochwasserkatastrophen. Gefahren während des

Hochwassers, bei Wiederaufbauarbeiten, durch zerstörte Infrastruktur oder durch die Flucht der

Bevölkerung verursachen Todesfälle, Verletzungen, Krankheiten und psychische

Belastungsreaktionen.

 

Um auf diese Risiken in Zukunft besser vorbereitet zu sein und die Menschen vor Schaden zu

schützen, ist es nötig, Bach- und Flussauen mehr Raum zu geben und natürliche Rückhalteflächen

zu erhalten. Dies sind Naturschutzmaßnahmen, welche Vorsorge treffen und die präventiv wirken.

Den Klimawandel und die Gefahr durch Extremwetterlagen sehen wir bei den städtischen

Planungen beim Baugebiet Dietenbach nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gebiet liegt in einer

seit Jahrhunderten bekannten alten Flutrinne.

 

„Es darf im Dietenbach kein zweites Ahrtal geben. Wenn mir bewusst gewesen wäre, dass das

Gebiet in einer historisch bedingten Flutrinne liegt und dass Extremwetterlagen so schnell zur

Realität werden, dann hätte ich beim Bürgerentscheid anders abgestimmt“, so ein Besucher

beim Waldspaziergang des NABU im Langmattenwäldchen, der jeden Sonntag dort stattfindet.

 

„Bei unseren wöchentlichen Waldführungen zum Erhalt der wertvollen Waldflächen hören wir

von Teilnehmer*innen immer wieder, dass sie sich beim Bürgerentscheid anders entschieden

hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sich das Baugebiet in einer eiszeitlichen Flutrinne

befindet“ sagt Ralf Schmidt, Vorsitzender von Plan B e.V. aus Freiburg“.

 

Die Stadt will in Kürze mit den Baumaßnahmen in der Dietenbach-Aue beginnen

(Gewässerausbau). Dabei geht es zunächst um eine Baumfällaktion, mit der gesetzlich geschützte

Biotope mit Auwald-Bäumen und Mähwiesen im Plangebiet beseitigt werden. Dagegen wurde beim

Verwaltungsgerichtshof (VHG) Mannheim ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet, um den Beginn

dieser Maßnahmen zu stoppen und um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen

werden. Klägerin ist Plan B e.V., eine amtlich zugelassene und anerkannte Umweltvereinigung.

 

Der Gewässerausbau mit dem Bau von 1 km langen Längsdämmen und vielerlei Maßnahmen am

Gewässer ist nach Angaben der Stadt wesentliche Voraussetzung für die spätere Bebauung der

Dietenbach-Aue. Die über hundert Hektar große Fläche befindet sich als Standort für den

vorgesehenen neuen Stadtteil Dietenbach in einem außergewöhnlichen Landschaftsraum, und

zwar in einer eiszeitlich geprägten Flutrinne, die aus Risikovorsorgegründen keinesfalls bebaut

werden darf. Das spätere Wohngebiet befindet sich auch künftig trotz der städtischerseits

vorgesehenen Maßnahmen in einem wasserrechtlichen Hochwasser-Risikogebiet. Dies war der

Öffentlichkeit vor dem Bürgerentscheid nicht bekannt.

 

Mit dem Gewässerausbau werden 800 m² Auwald zerstört, und mit der Bebauung wird die

Dietenbach-Aue mit einer Rückhaltefläche für Hochwasserfluten im Umfang von etwa 1 Mio m²

beseitigt. Gegen die wasserrechtliche Zulassung, die das städtische Umweltschutzamt dem

städtischen Garten- und Tiefbauamt erteilt hat, um die Baumaßnahmen in der Dietenbach-Aue

durchzuführen, läuft eine Klage ebenfalls beim VGH Mannheim.

 

Die Baumfällaktionen sollen nach Angaben der Stadt bereits am Montag, 14. Februar beginnen.

 

Ralf Schmidt, Vorsitzender 

www.plan-b-freiburg.net

Mail: info@plan-b-freiburg.net

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Pressemitteilung, Plan B e.V., 03.02.2022 - Gericht soll Baumfällungen stoppen
Pressemitteilung, Plan B e.V. - 11.02.20
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Eilantrag gegen erste Baumfällungen am Dietenbach - Bericht der Badische Zeitung, 07.02.2022
BZ 7.2.22 Baumfällungen Seite 17.pdf
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema - "Bauen im Überschwemmungsgebiet"
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Ist Freiburg auf die große Flut "gewappnet"
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Offener Brief - Die Aue gehört dem Fluss - Hochwasser und Bauen
Offener Brief (30.7.21) 3.pdf
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Planungsraum Gewässerausbau Dietenbach
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Dietenbach Gewässerausbau: HQ 100
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Gewässerausbau Dietenbach: HQExtrem
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Die Dietenbachaue ist eine eiszeitliche Flutmulde
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Starkregengefährdungskarte Freiburg im Breisgau
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Freiburg im Breisgau - Geologie und Stadtgeschichte
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Dietenbach: Erdaushubdeponie
Anlage K 8 (29.12.21).pdf
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